Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:
Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.
Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr
Stand: 26.01.2022
Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228 501-352, -264
Fax: 0228 501-229
zab@kmk.org
Informationen & Öffnungszeiten