Verwaltungsgemeinschaft mit Grosselfingen

Die Gemeinden Bisingen und Grosselfingen verbindet schon seit früheren Jahren eine enge Nachbarschaft.

Seit 1. Januar 1975 besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft zwischen Bisingen und Grosselfingen. Die Gemeinde Bisingen, als erfüllende Gemeinde, übernimmt bestimme Aufgaben für die Gemeinde Grosselfingen:

Gesetzliche Erledigungsaufgaben:

  • die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz,
  • die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus,
  • die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung

Gesetzliche Erfüllungsaufgaben:

  • die vorbereitende Bauleitplanung

Weitere Erfüllungsaufgaben:

  • die Schulträgerschaft für die Realschule
  • die Wahrnehmung der Aufgaben des selbsändigen Gutacherausschusses nach dem Baugesetzbuch (Ergänzende Vereinbarung vom 29.11.2000)

Ein gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bisingen/Grosselfingen wurde auf Grund der Vereinbarung gebildet. Der Gemeinsame Ausschuss besteht neben den beiden Bürgermeistern der Gemeinden aus 7 Vertretern der Gemeinde Bisingen und 5 Vertretern der Gemeinde Grosselfingen. Er ist Hauptorgan der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Grosselfingen“ und entscheidet an Stelle des Gemeinderats der erfüllenden Gemeinde über Erfüllungsaufgaben.

Als wichtigste gesetzliche Erfüllungsaufgabe in der vorbereitenden Bauleitplanung kommt vor allem der Fortschreibung des Flächennutzungsplans besondere Bedeutung zu. Die letzte Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde im Jahr 2007 beschlossen.

Website von Grosselfingen

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