Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
keine
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
die jeweilige örtliche Satzung
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).
24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433 921321
Fax: 07433 921388
abfall@zollernalbkreis.de
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