Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Geburtsurkunden der Kinder
keine
keine
13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Tel.: 0800 6645 471 gebührenfrei
Fax: 0721 / 150-3191
familienfoerderung@l-bank.de
Informationen & Öffnungszeiten