Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

Voraussetzungen

Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Zuständigkeit

Rechercheplattform ReSyMeSa

Ablauf

  • Anmeldung
  • Einsendung aller benötigten Unterlagen, Prüfung, Bescheiderstellung

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Akkreditierungsunterlagen,
  • Verpflichtungserklärung,
  • Einverständniserklärung in die Datenspeicherung,
  • Verfahrensliste,
  • Anmeldebogen, Lebensläufe und Führungszeugnisse Laborleitung und deren Stellvertretung

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Atlastengesetz - LBodSchAG)


Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz-BBodSchG):

  • § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen

Bearbeitungsdauer

6 Monate

Freigabevermerk

28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg