Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

das Rechtsdienstleistungsregister

Ablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)

Vertiefende Informationen

Rechtsdienstleistungsregister

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Formulare & Online-Dienste

Zugehörige Lebenslagen