Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenfrei abgeben:
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte freiwillig sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.
Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.
keine
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
keine
in der Regel: keine
Die Rücknahme ist kostenfrei.
keine
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgeräte: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
keine
18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433 921321
Fax: 07433 921388
abfall@zollernalbkreis.de
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