Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.
je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde
Sie berücksichtigen unter anderem:
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
keine
Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten
10.09.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Verkehrsamt
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel.: 07433921431
Fax: 07433921507
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