In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.
Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der Maßnahmen für Prävention, Krisenintervention und Nachsorge sowie Förderung der Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.
Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Frauen- und Kinderschutzhaus befindet.
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)
Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos).
keine
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium
VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser vom 16. April 2024
10.06.2024 Regierungspräsidium Freiburg
Frauen, Familie, Kinder und Jugend, Sozialwesen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Informationen & Öffnungszeiten