In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.
Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie:
Voraussetzung für die Anmeldung, das heißt für die Erstbeantragung eines Bibliotheksausweises, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
Sie müssen das Anmeldeformular ausfüllen und persönlich abgeben.
Dieses liegt in den Landesbibliotheken aus oder steht Ihnen im Internet zum Download zur Verfügung.
Die Bibliothek stellt Ihnen den Ausweis sofort aus.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt. Alle Onlinekataloge sind weltweit zugänglich.
keine
Von der Benutzungsgebühr befreit sind
Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.
Weitergehende Informationen zur Nutzung können auf den Websites der Landesbibliotheken abgerufen werden.
Bibliotheksgebührenverordnung (BiblGebVO)
Bibliotheksbenutzungsordnung:
09.01.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Badische Landesbibliothek
Erbprinzenstraße 15
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 721 175 2222
Fax: +49 721 175 2333
service@blb-karlsruhe.de
Informationen & Öffnungszeiten
Württembergische Landesbibliothek
Konrad-Adenauer-Straße 10
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 13798 200
Fax: 0711 13798 104
information@wlb-stuttgart.de
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