Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Es gibt keine Frist.
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Änderungen am Fahrzeug:
keine
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt-Ebingen
Tel.: 07431/8000-1524
Fax: 07431/8000-1283
zula.albstadt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1525
Fax: 07433/92-1650
zula.balingen@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72379 Hechingen
Tel.: 07471/9309-1526
Fax: 07471/9309-1291
zula.hechingen@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten