Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben

Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.

Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:

  • Art,
  • Menge sowie
  • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.

Voraussetzungen

Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.

Zuständigkeit

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

Ablauf

Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".

Fristen

alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstr. 1-3
76185 Karlsruhe
Postanschrift
Postfach: 10 01 63
76231 Karlsruhe
Tel.: 0721/5600-0
Fax: 0721/5600-1456

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