Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-01
Fax: 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
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