Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Keine.
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Keine.
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
Abhängig von der Art des Schadens
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
Informationen & Öffnungszeiten
Verkehrsamt
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel.: 07433921431
Fax: 07433921507
verkehrsamt@zollernalbkreis.de
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