Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Gemeinde Bisingen
Heidelbergstraße 9
72406 Bisingen
Postanschrift
Postfach: 1 07
72403 Bisingen
Tel.: 07476/896-0
Fax: 07476/896-149
info@bisingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433 921302
Fax: 07433 921319
bauamt@zollernalbkreis.de
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