Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Es gibt keine Frist.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
keine
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Suche der zuständigen Zulassungsstelle der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
Informationen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt-Ebingen
Tel.: 07431/8000-1524
Fax: 07431/8000-1283
zula.albstadt@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1525
Fax: 07433/92-1650
zula.balingen@zollernalbkreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72379 Hechingen
Tel.: 07471/9309-1526
Fax: 07471/9309-1291
zula.hechingen@zollernalbkreis.de
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