Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Keine.
04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
info@lak-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
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Informationen & Öffnungszeiten
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Tel.: 0711-674470-0
Fax: 0711-674470-15
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Informationen & Öffnungszeiten
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
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Fax: (07 11) 2 28 45-44
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