Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)

Die Adressdaten werden vom Kultusministerium (Referat 16, Organisation, IT-Leitstelle, Innerer Dienst, Bürokommunikation) zur Verfügung gestellt. Änderungswünsche können Sie per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung übermitteln.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des baden-württembergischen Schulsystems ist die Hauptaufgabe des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. 

Über 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land. Mit einem differenzierten und zugleich präzise aufeinander abgestimmten Bildungsangebot wird den individuellen Fähigkeiten dieser Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen.

Das Ministerium übt gemeinsam mit den Regierungspräsidien und den unteren Schulaufsichtsbehörden die Aufsicht aus, definiert die Schulprofile, erstellt Bildungspläne, legt die Unterrichtsorganisation fest und gibt Leistungsstandards bei Schulabschlüssen und zentralen Prüfungen vor. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium auch für nichtstaatliche Schulen und Bildungseinrichtungen. Es organisiert oder koordiniert die Lehrerausbildung und -fortbildung, den Schulhausbau sowie Betreuungsangebote in Schulen außerhalb des Unterrichts.

Im Rahmen der ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums liegenden Jugendpolitik werden Schule und außerschulische Jugendarbeit zu einer sinnvollen Einheit verknüpft mit dem Ziel, die Jugend in die Entwicklung von Gesellschaft und Politik einzubeziehen und ihre Zukunftschancen zu wahren. Auch die Förderung des internationalen Schüler- und Jugendaustauschs und der Jugendkunst- und Musikschulen gehören in diesen Zusammenhang.

Das Kultusministerium ist außerdem zuständig für die Kindergärten, die allgemeine, berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung von Erwachsenen sowie für die Beziehungen des Landes zu den christlichen Kirchen und zu anderen Glaubensgemeinschaften.

Nicht zuletzt steht der Sport auf der Aufgabenliste des Kultusministeriums. Neben dem Schulsport gehören dazu die Förderung des Leistungs- und des Breitensports in Zusammenarbeit mit Sportverbänden und -vereinen, die Kooperation von Schulen und Sportvereinen sowie die finanzielle Unterstützung beim Bau von Sportstätten.

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