Zentrale Zuständigkeit für alle gerichtlichen Mahnverfahren in Baden-Württemberg mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Weitere Informationen, auch zum automatisierten Mahnverfahren, auf der oben genannten Homepage des Amtsgerichts Stuttgart.
Mo-Do: 9.00-11.30 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
Fr: 9.00-11.30 Uhr