Das Ministerium der Justiz und für Europa vertritt die organisatorischen und finanziellen Belange der Justiz. Der Bereich der Justiz umfasst dabei nicht nur die Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern auch die Justizvollzugseinrichtungen, Notariate, Gerichtsvollzieher und soziale Dienste.
Diese Ziele stehen im Vordergrund der Arbeit
Insbesondere hat das Justizministerium folgende Aufgaben
Das Justizministerium wirkt auch an der Landes- und Bundesgesetzgebung mit, soweit Rechtsmaterien betroffen sind, die nicht auf Grund spezieller Zuständigkeit bei anderen Ministerien angesiedelt sind. Das Amt der Ausländerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg nimmt das neu gegründete Ministerium für Intergation wahr.
Das Justizministerium hat die oberste Dienstaufsicht über Richter, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugseinrichtungen und führt die Rechtsaufsicht über Rechtsanwaltskammern.
Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören insbesondere:
Wenn Sie Rechtsrat suchen, sollten Sie sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, wie beispielsweise Rechtsanwälte wenden. Das Justizministerium darf keine Rechtsberatung vornehmen. Für Beschwerden gegen Rechtsanwälte ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuständig.