Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
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