22. April 2024

Tonnagenbeschränkung der Ortsdurchfahrten

Steinhofen, Wessingen und Zimmern

Die bereits angekündigte verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis wurde dieser Tage vollzogen. Ab sofort gilt eine einseitige Tonnagenbeschränkung für die Ortsdurchfahrten in Steinhofen, Wessingen und Zimmern.

Für Steinhofen heißt das konkret, der Schwerlastverkehr von Richtung Balingen/Haigerloch wird über die B27 Bisingen-Mitte umgeleitet, der Verkehr durch Bisingen-Steinhofen in Richtung Balingen-Engstlatt bleibt bestehen.
Der Schwerlastverkehr in Bisingen-Wessingen und Bisingen-Zimmern in Richtung Hechingen bleibt weiterhin bestehen. Aus Richtung Hechingen wir der Verkehr ebenfalls über die B27 bis Bisingen-Mitte umgeleitet.

Für Busse und andere Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs gilt die Beschränkung nicht.

„Die Gemeinde begrüßt die Maßnahme, trägt diese doch wesentlich zur Verkehrssicherheit bei“, so Bürgermeister Waizenegger.
Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, sowie Bürgermeister Roman Waizenegger machten sich vor Ort ein Bild.

Foto: Bürgermeister Roman Waizenegger, Leiter des Verkehrsamtes Tobias Liebhardt sowie Tobias Kindermann Quelle: Gemeinde Bisingen