24. Oktober 2025

Neufassung der Vergaberichtlinie für Kernzeitbetreuungsplätze beschlossen

Neufassung der Vergaberichtlinie für Kernzeitbetreuungsplätze beschlossen

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinem Beschluss vom 11.09.2025 die bisherige Vergabepraxis der Gemeinde Bisingen für Kernzeitbetreuungsplätze einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen und mehrere Punkte beanstandet. Nach Auffassung des Gerichts genügte das damalige Verfahren den Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GemO BW nicht, weil die maßgeblichen Auswahlkriterien nicht in einer förmlich beschlossenen und veröffentlichten Regelung, sondern lediglich in einem an die Eltern gerichteten Informationsflyer festgelegt waren. Eine solche Verwaltungspraxis sei für den rechtsstaatlich gebotenen gleichheitsgerechten Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung nicht ausreichend, da sie keine hinreichend bestimmte und überprüfbare Grundlage für die Auswahlentscheidung biete. Darüber hinaus beanstandete das Gericht die inhaltliche Ausgestaltung des Kriteriums „beide Erziehungsberechtigte arbeiten in einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens 150 %“. Dieses Kriterium sei zu unbestimmt und zu weit gefasst, weil es von einem Großteil der Bewerber erfüllt werde und damit keine ausreichende Differenzierung zwischen verschiedenen Betreuungsbedarfen ermögliche. Ohne nähere Abstufung oder Gewichtung führe die bloße Erfüllung dieses Merkmals nicht zu einer sachgerechten Priorisierung.

Schließlich kritisierte das Gericht, dass innerhalb der Gruppe gleichrangiger Bewerber keine klaren Regeln für die weitere Auswahl bestanden. Insbesondere fehlte ein vorab festgelegtes, transparentes Verfahren für den Fall von Ranggleichheiten. Dies habe zur Folge, dass die Entscheidungsfindung weder für die Bewerber vorhersehbar noch nachträglich überprüfbar sei, was die Gefahr sachfremder Erwägungen und willkürlicher Entscheidungen begründe.

Die Gemeinde wurde verpflichtet, den Antrag des betroffenen Kindes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Um den gerichtlichen Vorgaben zu entsprechen und künftig eine rechtssichere Grundlage für alle Vergaben zu schaffen, wurde die Vergaberichtlinie unter Einbeziehung rechtlicher Beratung überarbeitet.

Die neue Vergaberichtlinie wurde am 14.10.2025 vom Gemeinderat beschlossen.

Direkt am Folgetag wurden dann auch die betroffenen Eltern angeschrieben, damit man zeitnah die Neubescheidung vornehmen kann. 

Nach Ablauf der Frist, hat die Gemeinde Bisingen alle Kinder der Klasse 2 Baustein III neu beschieden. Die Neubescheidung ergab, dass es keine Änderungen zu der bisherigen Platzvergabe gibt. Somit ändert sich für die Eltern, wie auch für die Kindern nichts. 

Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Bisingen zeitnah auch die Platzsharinganträge bearbeiten und somit weiteren Eltern ein Betreuungsangebot anbieten kann.