IBAN- Änderung bei Bankenfusion
Die Volksbank Hohenzollern-Balingen eG, die VR Bank eG Heuberg-Winterlingen und die Volksbank Albstadt eG fusionieren zur Volksbank Zollernalb eG.
Bei einer Bankenfusion ändert sich bei allen Kontoinhabern der fusionierenden Bank die IBAN. Bedeutet, dass sich bei der aktuellen Fusion die IBAN der Kontoinhaber der Volksbank Hohenzollern-Balingen eG und der VR Bank eG Heuberg-Winterlingen ändern. Die betroffenen Kontoinhaber müssten hierzu bereits eine Information der Volksbank Zollernalb eG erhalten haben.
Zukünftig sollte von den betroffenen Kontoinhabern nur noch die neue IBAN verwendet werden. Es ist jedoch gewährleistet, dass die Zahlungen mit der bisherigen IBAN für eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren weiterhin noch korrekt gebucht werden.
Muss eine Mitteilung Ihrer neuen Bankverbindung an die Gemeinde Bisingen erfolgen?
Anders als im Informations-Schreiben der Volksbank Zollernalb eG beschrieben, müssen Sie der Gemeinde Bisingen nicht Ihre neue IBAN mitteilen, die sich durch die Bankenfusion ergeben hat.
Die Volksbank Zollernalb eG teilt der Gemeinde die sich ändernden Bankverbindungen der Geschäftspartner mit, sodass diese automatisiert ins System eingespielt werden.
Daher müssen bestehende SEPA-Mandate aufgrund der neuen IBAN nicht geändert werden.
Ebenso verhält es sich bei Zahlungen, die das Landratsamt Zollernalbkreis betreffen. Auch hier müssen Sie ihre geänderte IBAN nicht dem Landratsamt mitteilen.
Bekommt die Gemeinde Bisingen auch eine neue IBAN?
Ja, auch die Gemeinde Bisingen bekommt eine neue IBAN.
Bitte beachten Sie daher folgende Änderungen:
Bank | IBAN alt | IBAN neu | BIC neu |
Volksbank Zollernalb eG | DE25 6416 3225 0211 0340 02 | DE49 6539 0120 0596 2980 05 | GENODES1EBI |
Sparkasse | Keine Änderung DE90 6535 1260 0086 2000 99 BIC SOLADES1BAL |
Ihre Gemeindeverwaltung Bisingen