Bebauungsplan „Brühlstraße“
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -
Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Brühlstraße“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.03.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 bei der Gemeindeverwaltung Bisingen Außenstelle Bauamt, Hinter Stöck 2, 72406 Bisingen während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag Donnerstag und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 14:00 – 16:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen stehen zudem unter https://www.gemeinde-bisingen.de/service/verwaltung-buergerservice/ortsrecht/ zum Download bereit.