Wohnen in Bisingen

Die Gemeinde Bisingen vergibt die Wohnbauplätze nach nachvollziehbaren Vergabekriterien. Hierdurch wird eine gerechte Festlegung über die Reihenfolge der Bauplatzinteressenten sicher gestellt. 

Der Gemeinderat hat das Vergabekriterium unter II Nr. 8 der Vergabekriterien mit öffentlichem Beschluss vom 08.04.2025 modifiziert. Demnach gilt der Ausschluss der Bewerbung nicht, soweit sich der/die Bewerber vertraglich dazu verpflichten, die vorhandene Wohnimmobilie in Bisingen und Teilorten innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Erfüllung der Bauverpflichtung zu marktüblichen Preisen zu veräußern.

Sie haben Interesse?

Dann informieren und bewerben Sie sich direkt auf www.baupilot.com

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Michaela Rabut, Tel: 07476-896/224, michaela.rabut@bisingen.de, gerne zur Verfügung.