Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist ausgelaufen
Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13.12.2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.
Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. 12.2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.
Antragsberechtigt für den Umweltbonus waren:
Nicht antragsberechtigt waren:
Voraussetzungen für die Förderung von Neufahrzeugen:
Voraussetzungen für die Förderung von jungen Gebrauchtfahrzeugen:
Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.
Keine
Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.
Es fallen keine Kosten an.
Die Förderung wurde zum 18.12.2023 beendet.
Informationen zur Elektromobilität auf der Internetseite des BAFA
Liste der förderfähigen Fahrzeuge auf der Internetseite des BAFA
Fördersätze auf der Internetseite des BAFA
Das Förderprogramm erfreute sich großer Beliebtheit. Dies führt leider dazu, dass es mit der Bearbeitung der Anträge etwas länger dauert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist auch davon abhängig, ob uns alle Unterlagen zu einem Antrag vorliegen.
08.01.2024 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 908-0
Fax: 06196 / 908-800
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