Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Ihre Einsatzstelle und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Hinweis: Die für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer und Regionalbetreuerinnen finden Sie im Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Keine
Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Erkundigen Sie sich bei der Einsatzstelle.
Keine
Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit.
Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden, zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Beachten Sie folgende Besonderheiten:
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfamilienministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2018 freigegeben.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50969 Köln-Zollstock
Tel.: 0221/3673-0
Fax: 0221/3673-4661
service@bafza.bund.de
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