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Investitionsförderung

Die gesamte Gemeinde liegt in der Gebietskulisse für die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR).
Jede Gewerbeansiedlung im Bereich Arbeiten oder Grundversorgung ist prinzipiell mit einem Maximalzuschuss von 15 % der Investitionskosten förderbar. Der Höchstbetrag des verlorenen Zuschusses beträgt 200.000 Euro oder 15 % aus 1,33 Mio. Euro Investition.
Es ist auch im Rahmen der Regionalförderung alternativ eine Zinsverbilligung über die L-Bank zu erhalten.
Informationen zum Entwicklungsprogramm ländlicher Raum erhalten Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.