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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird für die Bereithaltung von Spielgeräten in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen und an sonstigen Aufstellungsorten erhoben. Hierbei werden für jedes Spielgerät für jeden angefangenen Monat der Bereithaltung folgende Steuersätze erhoben:

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 160,00 €

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B.: Gaststätte) 80,00 €

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit und aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 80,00 €

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit und aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B.: Gaststätte) 40,00 €

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